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Wolfgang Heinz

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Prof. em. Dr. jur. Wolfgang Heinz (* 23. April 1942 in Pforzheim) ist Jurist und Hochschullehrer in Konstanz, wo er Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität war.

Leben

Wolfgang Heinz absolvierte von 1962 bis 1966 ein Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 1966 legte er das Erste Juristische Staatsexamen, 1972 das Zweite Juristisches Staatsexamen ab.

1972 erfolgte die Promotion ("Bestimmungsgründe der Anzeigebereitschaft des Opfers"), im Wintersemester 1975/76 die Habilitation ("Kriminalstatistik. Entwicklung und Stand, Probleme und Perspektiven"; venia legendi "Kriminologie und Strafrecht"), jeweils an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

Ab dem Sommersemester 1976 war Wolfgang Heinz Wissenschaftlicher Rat und Professor für Strafrecht und Kriminologie am Juristischen Fachbereich der Universität Augsburg und von 1976 bis 1978 Wissenschaftlicher Rat und Professor für Strafrecht mit Nebengebieten am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz. Von 1978 bis 1981 war er ordentlicher Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.

1981 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Strafrecht mit Nebengebieten der Juristischen Fakultät der Universität Konstanz. Im Oktober 2007 wurde Wolfgang Heinz emeritiert.

Werke (Auswahl)

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